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- offener und transparenter Umgang mit Kosten – Fragen Sie uns
- 50,– € – zzgl. Umsatzsteuer (19%) kostet in der Regel die erste persönliche Erörterung Ihres Anliegens mit einem unserer Anwälte
- kostenfreie Klärung, ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt
- Geltendmachung von Kosten beim Anspruchsgegner
- Abschluss von Honorarvereinbarungen möglich (pauschal oder nach Zeitaufwand)
- Kostenübernahme durch Beratungshilfe
- Kostenübernahme durch Prozesskostenhilfe
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